Allgemeine Verkaufsbedingungen
1 – Haftung
Die Haftung des Seefrachtführers wird durch die Gesetze vom 18. Juni 1966 Nr. 67-5 vom 3. Januar 1967 und die Verordnung Nr. 66-1078 vom 31. Dezember 1966 geregelt.
Die Reederei „Les Vedettes de l’Odet“ kann nicht haftbar gemacht werden, wenn Abfahrtszeiten geändert oder Abfahrten aufgrund höherer Gewalt (schlechte Wetterbedingungen, Havarie, großer Andrang von Passagieren…) gestrichen werden müssen.
Die Qualität der Dienstleistung und die Schönheit der Landschaft und des Meeresbodens hängen von den Wetterbedingungen ab. Die Dauer der Überfahrten wird als Richtwert angegeben und kann je nach Schiff erheblich variieren.
Um an Bord zu gelangen, müssen alle Passagiere, einschließlich Kinder unter 3 Jahren oder Personen, die kostenlos reisen, im Besitz eines Tickets der Reederei „Les Vedettes de l’Odet“ sein. Bei einer Kontrolle an Bord muss jeder Passagier, der im Besitz eines Tickets zu einem ermäßigten Tarif ist, seinen persönlichen Nachweis vorlegen können. Wenn kein gültiger Nachweis vorliegt, muss der Fahrgast einen Fahrschein zum vollen Preis bezahlen.
Während des Ein- und Aussteigens ist die Haftung der Gesellschaft unter allen Umständen auf den Zeitraum beschränkt, in dem sich die Passagiere oder ihr Eigentum unter ihrer direkten Kontrolle an Bord der Schiffe oder in ihren Räumlichkeiten befinden, mit Ausnahme aller Einrichtungen und Bauwerke, die sich im öffentlichen Bereich befinden.
Einige Schiffe wurden so umgebaut, dass Personen mit eingeschränkter Mobilität komfortabel und sicher befördert werden können, aber Sie sollten wissen, dass die Dienste oder Einrichtungen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, ihre Grenzen haben können: Überbrückungen (erhöhte Teile an den Schotten), manchmal steile Treppen… Andererseits sind die Hafenstrukturen nicht immer für das Ein- und Ausschiffen von Passagieren mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Um Sie über die Schiffe und Häfen zu beraten, die für Ihre Behinderung am besten geeignet sind, müssen wir Ihre Bedürfnisse zum Zeitpunkt der Buchung ermitteln.
2 – Die Gruppen
Die Gruppentarife gelten ab 20 zahlenden Personen, die gemeinsam reisen. Die Tarife beinhalten die folgenden Steuern: Hafengebühren, Nutzungsgebühren und TPM (Steuer auf Passagiere, die in geschützte Gebiete reisen). Pro 20 zahlende Personen erhalten Sie eine kostenlose Begleitperson.
Die Anzahlung von 30% ist bei der Buchung zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens am Tag der Leistung zu zahlen. Die endgültige Anzahl der Personen wird 72 Stunden vor der Abreise bekannt gegeben und dient als Grundlage für die Rechnungsstellung.
3 – Die Tarife
Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive aller Steuern und Abgaben, vorbehaltlich von Änderungen der Steuergesetzgebung, verschiedener Abgaben und einer erheblichen Veränderung der Brennstoffpreise im Laufe des Jahres.
4 – Gepäck
An Bord sind zwei Handgepäckstücke pro Person erlaubt, was 30 Kilogramm pro Person entspricht. Sie werden vom Passagier während der gesamten Überfahrt aufbewahrt und müssen unter Aufsicht bleiben. Ein Handgepäckstück ist ein Mittel zum Transport von persönlichen Gegenständen. Der Behälter ist entweder eine Tasche (Reisetasche, Rucksack), ein Koffer oder ein Paket mit einem Griff. Die Handhabung sollte einfach sein. Kisten, Koffer, Pakete, Kartons und Gegenstände werden nicht als Gepäck betrachtet. Es handelt sich um Waren, die einer besonderen Besteuerung und besonderen Transportbedingungen unterliegen.
5 – Die Tiere
Tiere reisen unter der Verantwortung ihres Besitzers nach Zahlung eines Transporttickets. Hunde müssen an der Leine gehalten werden und dürfen nicht auf den Sitzen Platz nehmen. Sie sind an den Stränden des Glénan-Archipels per Erlass des Präfekten nicht erlaubt. Katzen oder andere kleine Tiere müssen in einer Kiste oder einem Korb reisen. Die Reederei „Les Vedettes de l’Odet“ behält sich das Recht vor, Tiere, deren Verhalten die Passagiere stören könnte, nicht an Bord ihrer Schiffe zu lassen. Hunde sind bei bestimmten Leistungen nicht erlaubt.
6 – Die Buchung
Es wird dringend empfohlen, dass Sie Ihre Kreuzfahrt 24 bis 48 Stunden im Voraus buchen. Die Buchung kann telefonisch, über unsere Website, in den Agenturen von Vedettes de l’Odet und bei unseren Vertriebspartnern vorgenommen werden. Die Buchung erfolgt gegen Zahlung (Anzahlung oder Gesamtbetrag). Wenn der Kunde seine Buchung online auf der Website vornimmt, kann er Angebote und gute Tipps von Les Vedettes de l’Odet per E-Mail oder SMS erhalten. Wenn er dies nicht wünscht, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit: contact@vedettes-odet.com.
7 – Bedingungen für Änderungen
Umbuchungen sind kostenlos und im Rahmen der verfügbaren Plätze bis zu 2 Stunden vor der Abfahrt möglich. Nach der Bezahlung der Reservierung können die Preise nicht mehr geändert werden. Nicht abgeholte Fahrkarten werden 10 Minuten vor jeder Abfahrt erneut zum Verkauf angeboten.
8 – Bedingungen für Stornierungen
- Die Annullierungsversicherung
Eine Stornierungsversicherung wird für alle datierten Buchungen angeboten, die online auf www.vedettes-odet.com, an den Schaltern des Unternehmens oder telefonisch unter 02.98.57.00.58 abgeschlossen wurden, sofern sie vollständig bezahlt wurden.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist nur während des Kaufs der Leistung mit vollständiger Bezahlung möglich. Ein späterer Abschluss ist nicht möglich.
Änderungen an der Buchung sind nicht durch die Stornierungsversicherung abgedeckt.
- Stornierung der Leistung durch die Gesellschaft
Im Falle einer Stornierung der Leistung durch die Gesellschaft wird die Reservierung von den Vedettes de l’Odet zurückerstattet. Die Rückerstattung der Stornierungsversicherung erfolgt durch den Versicherer Meetch auf ausdrücklichen Antrag an: contact@meetch.io
- Stornierung der Leistung durch den Kunden
Wenn die Buchung online, am Schalter oder telefonisch vorgenommen wurde.
Unter der Voraussetzung, dass der Kunde eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, stellt er seinen Antrag auf Rückerstattung bei der Meetch-Versicherung über den Link, den er nach Abschluss des Vertrags per E-Mail erhalten hat. 100% des Preises der Eintrittskarte mit Beleg(en), 70% des Preises der Eintrittskarte ohne Beleg.
Ohne Abschluss der Reiserücktrittsversicherung wird keine Rückerstattung gewährt.
Wetterbedingungen sind keine höhere Gewalt, die einen Erstattungsantrag rechtfertigt.
Geschenkgutscheine und Geschenktüten sind weder versicherbar noch erstattungsfähig.
- Wenn die Buchung bei einem Wiederverkäufer getätigt wurde
Buchungen, die bei Wiederverkäufern (Tourismusbüros, Hotels, Campingplätze…) getätigt werden, sind von der Stornierungsversicherung nicht betroffen.
Für jeden Antrag auf Stornierung der Leistung durch den Kunden, der bei einem Wiederverkäufer gebucht hat, im Falle höherer Gewalt und spätestens 2 Stunden vor der Abfahrt des Schiffes, erstattet das Unternehmen 80% des Betrags der Leistung. Tickets werden nur im Falle höherer Gewalt, die eine Stornierung der Kreuzfahrt erforderlich macht, und mit entsprechenden Belegen (ärztliches Attest, Todesanzeige…) zurückerstattet.
Jedem Erstattungsantrag sind das Erstattungsformular und die entsprechenden Belege sowie die Bordkarten beizufügen, sofern diese ausgestellt wurden. Die Erstattungsanträge müssen innerhalb von 15 Tagen nach dem Datum der Kreuzfahrt per E-Mail an contact@vedettes-odet.com gesendet werden. Das Schalterpersonal ist nicht befugt, Rückerstattungen vorzunehmen.
Wetterbedingungen sind kein Fall höherer Gewalt, der einen Erstattungsantrag rechtfertigt.
Rückerstattungsanträge, die weniger als 2 Stunden vor der Abfahrt oder nach der Abfahrt des Schiffes gestellt werden, werden abgelehnt.
9 – Gültigkeitsverlängerungspaket
Buchungen für datierte Kreuzfahrten gelten für ein bestimmtes Datum, eine bestimmte Uhrzeit und einen bestimmten Hafen.
Geschenkgutscheine und Geschenkbeutel haben eine maximale Gültigkeitsdauer von 6 Monaten, von April bis September, für die laufende Saison.
Jeder Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit für die nächste Saison wird unabhängig von der Leistung mit 5 € pro Person berechnet. Eine Verlängerung kann nur für die nächste Saison beantragt werden. Der Kunde zahlt die Verlängerung der Gültigkeit und die Preiserhöhung für die Leistung zum Zeitpunkt der datierten Buchung.
Die Reiserücktrittsversicherung deckt die geänderte Buchung nicht ab.
Société d’exploitation des Vedettes de l’Odet – SAS mit einem Kapital von 100.000 Euro. RCS 383 728 649. Verwaltungsnummer 91 B 462 – Innergemeinschaftliche MwSt.-Nr.: FR 473 837 286 490 0013 – Einrichtung mit Tourismuslizenz von Atout France IM 029210001